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Artgerechtere Haltung

Definierte Haltungsformen

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Aufgepasst! Die Begriffe "artgerecht", "tiergerecht" und "bäuerlich" sind vom Gesetzgeber nicht definiert. Selbst wenn Hähnchen aus "bäuerlicher Bodenhaltung" angeboten werden, versteckt sich dahinter in der Regel nicht mehr als die übliche Intensivhaltung. Denn – nicht zu verwechseln mit Legehennen – für Mastgeflügel ist die intensive Bodenhaltung Standard.

Fakt ist: Immer mehr Verbraucher/innen legen Wert auf Haltungsbedingungen, die die Bedürfnisse der Tiere berücksichtigen. Woran können Sie sich orientieren?

Die Europäische Union hat zum 1.Juli 2008 neue Kennzeichnungsvorschriften für verpacktes Geflügelfleisch erlassen.

Diese Vorschrift benennt die vier ausschließlich in dieser Form zulässigen Angaben zur Geflügelhaltung:

  • »extensive Bodenhaltung«
  • »Freilandhaltung«
  • »Bäuerliche Freilandhaltung«
  • »Bäuerliche Freilandhaltung - Unbegrenzter Auslauf«
Wer mit einer dieser Bezeichnungen wirbt, muss definierte Mindestkriterien einhalten. So verlangt der Gesetzgeber schon für die »extensive Bodenhaltung« mehr Platz pro Tier und eine längere Mast im Vergleich zur üblichen Intensivhaltung. Für die »Freilandhaltung « kommen 1 qm Auslauf je Hähnchen bzw. 4 qm je Pute und ein Futter-Getreideanteil von 70% während der Ausmast hinzu.

Die »Bäuerliche Freilandhaltung« erhöht Auslaufflächen und Mastdauer nochmals, dabei müssen langsam wachsende Rassen eingesetzt werden. Die »Bäuerliche Freilandhaltung - Unbegrenzter Auslauf« kommt mit der zusätzlichen Vorschrift eines unbegrenzten Auslaufs den Ansprüchen einer flächenmäßig artgerechten Tierhaltung am nächsten.

Andere als diese vier Angaben zur Haltungsform sind nur für Geflügel aus ökologischer Landwirtschaft zulässig.
Für Bio-Geflügel gelten besonders hohe Anforderungen.

Ist auf der Verpackung weder der Hinweis auf Bio bzw. Öko-Landwirtschaft noch auf eine der vier gesetzlich definierten Haltungsformen angegeben, muss man davon ausgehen, dass das Geflügelfleisch aus intensiver Tierhaltung stammt.








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