Verbraucher-Zentrale Logo        
HomeKontaktSucheDruckversion
 Sie befinden sich hier: Geflügelfleisch aus...
Auf einen Blick
Bezugsadressen
Quizzle - Spiel

10.04.2006
Geflügelfleisch aus Freiland- und Auslaufhaltung trotz Stallpflicht


Geflügelfleisch aus den alternativen Haltungsformen „Auslaufhaltung“, „bäuerliche Auslaufhaltung“ und „bäuerliche Freilandhaltung“ darf trotz der aufgrund der Vogelgrippe erlassenen Stallpflicht für das Geflügel weiterhin als solches vermarktet werden. Auch wenn das an die Freiluft-Ausläufe gewöhnte Geflügel unfreiwillig zur Stallpflicht verdonnert wurde, darf das Fleisch weiterhin als Fleisch aus Auslaufhaltung, bäuerlicher Auslaufhaltung und bäuerlicher Freilandhaltung deklariert und verkauft werden.
Doch der Zeitraum für diese Ausnahme ist begrenzt. In einer erst kürzlich erlassenen europaweit geltenden Verordnung dürfen die Anforderungen, die sonst an diese Haltungsformen gestellt werden, nicht länger als auf zwölf Wochen, also bis Mitte Mai, beschränkt werden.

KONTAKT | IMPRESSUM | DISCLAIMER | HOME