Martinsgänse kennt jeder; aber über die Herkunft und die Mast der Tiere ist wenig bekannt... Für die traditionelle Martinsgans gibt es mehrere Erklärungsmöglichkeiten. Eine basiert auf der Legende, dass einst das laute Geschnatter der Tiere Sankt Martin in seinem Versteck verraten haben soll. Als Reaktion darauf wird jeweils am Martinstag eine knusprig gebratene Gans serviert. Eine andere Begründung dieses Brauches bezieht sich darauf, dass früher am Martinstag das Pachtjahr zu Ende ging und die Bauern ihre Schulden an den Grundbesitzer oft in Form von Gänsen beglichen.
Gänse, die zu Sankt Martin angeboten werden, stammen in der Regel aus der Frühmast und sind somit ca. 9 – 12 Wochen alt. Diese Frühmastgänse wiegen 2,0 bis 3,4 kg. Weihnachtsgänse sind etwa doppelt so alt und durchschnittlich 4 – 6 kg schwer. Nur wenn die Tiere während der letzten 3 Wochen Endmast täglich 500 g Hafer pro Tag erhalten haben, dürfen diese als Hafermastgans bezeichnet werden.
In Deutschland erfolgt die Haltung nach einer kurzen Aufzuchtsphase der Küken im Stall überwiegend in Form von Auslaufhaltung auf Weiden. Zu Ende ihres Lebens werden die Tiere intensiv in Ställen, manchmal auch auf der Weide etwa 4 bis 6 Wochen ausgemästet. Deutsche Gänse werden meist regional als Frischware vermarktet zu Preisen zwischen 7,50 und 9,50 €/kg in der Direktvermarktung. Tiefgekühlte Ware stammt überwiegend aus Polen oder Ungarn und wird gegenwärtig zu Kilopreisen um 3,30 € angeboten.
Die Zwangsmast für die Erzeugung von Stopfleber ist in Deutschland und einigen wenigen Ländern wie Polen verboten, nicht aber in Frankreich oder Ungarn. Den Gänsen wird dabei zum Ende der Mast über mehrere Wochen täglich ein stark gesalzener Maisbrei mit Hilfe eines Metallrohres in den Magen gepumpt, um die Leber von vorher etwa 100 g auf über 1 kg zu vergrößern. Bei Gänsen ohne besonderen Hinweis auf die Haltung muss diese tierquälerische Fütterung nicht deklariert werden. Insbesondere beim Kauf von Gänsen ohne Innereien oder Teilstücken kann das Fleisch von gestopften Tieren stammen. Lediglich bei Angaben über die Haltungsform wie "Auslaufhaltung" oder "Freilandhaltung" ist der Hinweis "aus der Fettlebererzeugung" vorgeschrieben.
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