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Kennzeichnung |
Beim Einkauf können Ihnen die Herstellerangaben eine Orientierung geben: Grundsätzlich muss bei Geflügelfleisch gekennzeichnet werden:
- die Verkehrsbezeichnung (Geflügelart und ggf. Bezeichnung der Teilstücke),
- die Handelsklasse (in Deutschland wird ausschließlich Handelsklasse A angeboten),
- der Angebotszustand (frisch, gefroren oder tiefgefroren).
Bei verpackter Ware sind darüber hinaus anzugeben: - Name und Anschrift des Herstellers oder Anbieters,
- Mindesthaltbarkeitsdatum bei (tief)gefrorenem bzw. Verbrauchsdatum bei frischem Geflügelfleisch,
- Gewicht, Gesamtpreis und Preis je Kilogramm.
Freiwillig kann der Hersteller informieren über:
- das angewandte Kühlverfahren,
- die Art der Geflügelhaltung nach EU-weit definierten Kriterien,
- die Herkunft des Geflügelfleisches (Schlupf / Mast / Schlachtung / Zerlegung), z.B. nach den Vorgaben des ORGAINVENT-Systems.
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Siegel |
Verschiedene Qualitätssiegel, die sich an den gesetzlich geschützten Angaben zur Geflügelhaltung orientieren finden Sie hier:
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