Nachdem es bislang weder in Deutschland noch in der EU konkrete, verbindliche Mindestvorgaben zur Haltung von Broilern gab, haben die EU-Landwirtschaftsminister am 7. Mai 2007 unter dem Vorsitz von Bundesminister Horst Seehofer eine Richtlinie zur Haltung von Masthühnern verabschiedet.
Für die über 400 Millionen Masthühner , die pro Jahr in Deutschland geschlachtet werden und die bereits jetzt in drangvoller Enge leben müssen, dürfte dies zu noch schlechteren Bedingungen führen. Schon heute kann die Zucht auf schnelles Wachstum und die beengte Haltung zu Stoffwechselstörungen, Skeletterkrankungen wie Knochenschwäche und –missbildungen, Brustblasen und Entzündungen der Fußballen in dem sechswöchigen Lebenszeitraum der Tiere führen.
Mehr kranke Tiere bedeutet auch mehr Medikamenteneinsatz, mehr Rückstände im Fleisch, mehr Antibiotikaresistenzen und damit weniger Verbraucherschutz. Diese Situation wird sich durch die neue EU-Regelung noch weiter verschlechtern. Denn die bislang in Deutschland auch nur freiwillig geltende Obergrenze von 35 kg Lebendgewicht pro Quadratmeter, dies entspricht etwa bis zu 25 Hühnern, darf nach der neuen Richtlinie noch überschritten werden - bis maximal 42 kg, also bis etwa 30 Hühner pro qm!
Diese Richtlinie läuft dem erst im letzten Jahr von der EU- Kommission verkündeten „Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006-2010“ mit dem Ziel, hohe Tierschutznormen rechtlich zu verankern, zuwider. Schon im März 2000 hatte der "Wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz" (SCAHAW) der EU festgestellt, dass bereits Besatzdichten von mehr als 30 kg/qm zu "Problemen mit dem Wohlbefinden", d.h. zum gehäuften auftreten o.g. Krankheiten der Tiere führen. Er empfahl deshalb eine Besatzdichte von 25 kg/qm.
Der jetzige Beschluss fällt sogar weit hinter die bisherige Praxis in Deutschland zurück. Dies ist wahrlich kein "großer Erfolg für die tiergerechtere Haltung von Masthühnern", wie offiziell verkündet wurde. Der Beschluss ist eher ein bedauerlicher Sündenfall der EU beim Tierschutz, dem z.B. Österreich nicht zustimmen konnte. Das einzig Positive an diesem EU-Beschluss ist, dass es jetzt eine Regelung auf EU-Ebene gibt, die noch schlimmere Haltungsbedingungen der Masthühner in den EU-Ländern mittelfristig verhindert.
Die Richtlinie muss nun in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei hat Deutschland die Möglichkeit, über diese völlig unzulänglichen Vorgaben hinauszugehen. Nicht zuletzt heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir werden uns auf EU-Ebene für die Festlegung von hohen Tierschutzstandards einsetzen, die diesem Anspruch genügen, damit darüber hinaus gehende nationale Regelungen möglichst nicht erforderlich werden.“
Quelle: www.tierrechte.de
Helfen Sie mit!
Schreiben Sie an den Verbraucher- und Tierschutzminister Horst Seehofer und fordern Sie Ihn auf, in Deutschland die Empfehlungen des wissenschaftlichen Ausschusses für Tiergesundheit und Tierschutz der EU 1:1 umzusetzen. Der
Bundesverband Menschen für Tierrechte hat eine Briefaktion an den Minister vorbereitet.
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